Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Platzreservation/Ausbildungskosten
Nach Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie den Ausbildungsvertrag sowie die Bestätigung mit Rechnung. Die Anmeldung ist verbindlich. Die fristgerechte Zahlung der Ausbildungskosten (monatlich im Voraus) berechtigt zum Kursbesuch. Bei Ausstand der Zahlung kann die Weiterführung der Ausbildung in Frage gestellt werden. Die Kosten für externe Kurse und Tagungen sind in den Studiengebühren nicht enthalten, auch wenn der Besuch empfohlen wird. Bei Absenzen oder nur stundenweisem Kursbesuch besteht kein Anspruch auf Nichtbezahlung bzw. Rückvergütung der Kosten. Versäumte Unterrichtsstunden oder -tage können nach Möglichkeit und Absprache mit der Studiengangleitung kostenpflichtig nachgearbeitet werden. Die Studiengangleitung ist jedoch nicht verpflichtet, Ersatzkurse anzubieten. Pro Ausbildungsjahr können maximal 15 Prozent ohne Kompensation versäumt werden.

2. Rücktrittsbestimmungen
Eine vorzeitige Abmeldung von Ausbildungen muss innert Monatsfrist nach der Anmeldung erfolgen und hat einen Unkostenbeitrag von CHF 100.00 zur Folge. Danach wird Ihnen der Betrag von CHF 500.00 verrechnet. Rücktritte weniger als 30 Tage vor Beginn: 100 Prozent von zwei Monatsraten. Es wird dringend empfohlen eine Annulationsversicherung abzuschliessen.

3. Kündigung bzw. Abbruch der Ausbildung/Auflösung der Vereinbarung
Sowohl von der Teilnehmerin/vom Teilnehmer wie auch von der Studiengangleitung kann eine Kündigung jeweils auf Ende eines Semesters ausgesprochen werden. Die Kündigung hat spätestens 1 Monat vor Semesterende schriftlich zu erfolgen. Bei vorzeitigem Abbruch der Ausbildung sind in jedem Fall zwei Raten der Ausbildungskosten zu bezahlen. Erfolgt eine Kündigung von Seiten des Studiengangs, werden die Ausbildungskosten pro rata zurückerstattet, unter Ausschluss weiterer Ansprüche. Im Krankheitsfall kann die Ausbildung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden (Arztzeugnis erforderlich).

Das Verschweigen von wichtigen Angaben der/des Studierenden zum Gesundheitszustand oder zur Person kann zur sofortigen Kündigung des Vertrages führen.

Der Vertrag kann seitens des Studiengangs aus folgenden Gründen aufgelöst werden:

  • Mangelnde Berufsbefähigung
  • Verletzung des Datenschutzgesetzes
  • Verschweigen von wichtigen Angaben zur Person oder zur Gesundheit

4. Haftung
Wird die Ausbildung aus zwingenden Gründen abgesagt, werden geleistete Zahlungen vollumfänglich zurückerstattet unter Ausschluss weiterer Ansprüche. Fällt ein Teilmodul aus zwingenden Gründen aus, werden Ersatzdaten angeboten. Die Ausbildung ist keine Therapie. Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung und unter Ausschluss jeglicher Haftung von Seiten der Studiengangleitung und der Dozenten. Alle Versicherungen sind Sache der/des Studierenden.

Der Studiengang übernimmt keine Haftung bei Unfällen und Verlusten. Den Studierenden wird das Abschliessen einer Privathaftpflichtversicherung empfohlen. Insbesondere ist auch die Versicherung gegen Unfälle im Unterricht, auf Studienreisen und Exkursionen Sache der/des Studierenden.

Die Studierenden verpflichten sich, einer in der Schweiz anerkannten Krankenkasse, gemäss Richtlinien der Ausländerbehörde, anzugehören.

Die Studiengangleitung kann jederzeit eine ärztliche Eignungsabklärung einfordern. Mit der Anmeldung anerkennen Sie die Bedingungen. Gerichtsstand ist in jedem Falle der Standort der Anthroposophischen Akademie für Therapie und Kunst, Dornach. Mit seiner Unterschrift bestätigt die/der Studierende, dass sie/er die Studiengangleitung über allfällige körperliche und psychische Einschränkungen informiert hat.

5. Stipendien
Wenn für das Studium Stipendien bezogen werden, muss dies dem Kollegium mitgeteilt werden.

6. Schlussbestimmungen
Soweit dieser Vertrag keine abweichenden Bestimmungen enthält, gilt das Schweizerische Obligationenrecht (OR).

Änderungen vorbehalten, Juni 2016