Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Platzreservation/Ausbildungskosten
Nach Ihrer schriftlichen Anmeldung erhalten Sie eine Bestätigung mit Rechnung. Die Anmeldung ist verbindlich. Die fristgerechte Zahlung der Kosten (bei Ausbildungen monatlich im Voraus) berechtigt zum Kursbesuch. Bei Ausstand der Zahlung kann die weitere Teilnahme in Frage gestellt werden. Bei Absenzen oder nur stundenweisem Kursbesuch besteht kein Anspruch auf Nichtbezahlung bzw. Rückvergütung der Kosten. Versäumte Unterrichtsstunden oder -tage können nach Möglichkeit und Absprache mit der Kurs- oder Studiengangleitung kostenpflichtig nachgearbeitet werden. Sie ist nicht verpflichtet, Ersatzkurse anzubieten. Die Mindestteilnahme beträgt 80 Prozent.


2. Rücktrittsbestimmungen
Eine vorzeitige Abmeldung von Ausbildungen muss innert Monatsfrist nach der Anmeldung erfolgen und hat einen Unkostenbeitrag von CHF 100.00 zur Folge. Danach wird Ihnen der Betrag von CHF 500.00 verrechnet. Rücktritte weniger als 30 Tage vor Beginn: 100 Prozent von zwei Monatsraten. Es wird empfohlen, eine Annullationsversicherung abzuschliessen.


3. Kündigung bzw. Abbruch der Ausbildung/Auflösung der Vereinbarung
Sowohl von den Teilnehmenden wie auch von der Studiengangleitung kann eine Kündigung jeweils auf Ende eines Semesters ausgesprochen werden. Die Kündigung hat spätestens einen Monat vor Semesterende schriftlich zu erfolgen. Bei vorzeitigem Abbruch der Ausbildung sind in jedem Fall zwei Raten der Ausbildungskosten zu bezahlen. Erfolgt eine Kündigung von Seiten des Studiengangs, werden die Ausbildungskosten pro rata zurückerstattet, unter Ausschluss weiterer Ansprüche. Im Krankheitsfall kann die Ausbildung auf einen späteren Zeitpunkt verschoben werden (Arztzeugnis erforderlich).

Das Verschweigen von wichtigen Angaben der/des Studierenden zum Gesundheitszustand oder zur Person kann zur sofortigen Kündigung des Vertrages führen.

Der Vertrag kann seitens des Studiengangs aus folgenden Gründen aufgelöst werden:

  • Mangelnde Berufsbefähigung
  • Verletzung des Datenschutzgesetzes
  • Verschweigen von wichtigen Angaben zur Person oder zur Gesundheit

4. Haftung
Muss die a t k a eine Ausbildung oder einen Kurs aus zwingenden Gründen abgesagen, werden geleistete Zahlungen vollumfänglich zurückerstattet unter Ausschluss weiterer Ansprüche. Nach Möglichkeit werden Ersatzdaten oder -kurse angeboten. 
Die Ausbildungsangebote sind keine Therapie. Die Teilnahme erfolgt in eigener Verantwortung und unter Ausschluss jeglicher Haftung von Seiten der Studiengangleitung und der Dozent:innen. Alle Versicherungen sind Sache der/des Studierenden.

Der Studiengang übernimmt keine Haftung bei Unfällen und Verlusten. Den Studierenden wird das Abschliessen einer Privathaftpflichtversicherung empfohlen. Insbesondere ist auch die Versicherung gegen Unfälle im Unterricht, auf Studienreisen und Exkursionen Sache der/des Studierenden.

Die Studierenden verpflichten sich, gemäss den Richtlinien der Ausländerbehörde - einer in der Schweiz anerkannten Krankenkasse anzugehören.

Bei Ausbildungen kann die Studiengangleitung eine ärztliche Eignungsabklärung einfordern. Mit der Unterschrift bestätigt die/der Studierende, dass sie/er die Studiengangleitung über allfällige körperliche und psychische Einschränkungen informiert hat.

Mit der Anmeldung anerkennen Sie die Bedingungen.
Gerichtsstand ist der Standort der Anthroposophischen Akademie für Kunst und Therapie, Dornach. Mit der Unterschrift bestätigt die/der Studierende, dass sie/er die Studiengangleitung über allfällige körperliche und psychische Einschränkungen informiert hat.

5. Stipendien
Werden für das Studium Stipendien bezogen, muss dies dem Kollegium mitgeteilt werden.

6. Schlussbestimmungen
Soweit dieser Vertrag keine abweichenden Bestimmungen enthält, gilt das Schweizerische Obligationenrecht (OR).

Änderungen vorbehalten, Juni 2024