Gut zu wissen
Nach dem Absolvieren der Höheren Fachprüfung kann über die Subjektfinanzierung beim Bund eine Rückvergütung in der Höhe von maximal 10’500.– Franken beantragt werden. Genauere Angaben finden Sie auf unserem Informationsblatt und auf der Website des Staatssekretariats für Bildung, Forschung und Innovation SBFI.
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